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Copyright

  1. Allgemeine
    1.1. Definitionen:
    1.1.1. Autorin: Anita Fleerackers, in diesen Geschäftsbedingungen als „Autorin“ weiter erwähnt.
    1.2. Nur der Autor eines Literatur- oder Kunstwerks hat das Recht, es in irgendeiner Weise oder in irgendeiner Form, direkt oder indirekt, vorübergehend oder nachhaltig, ganz oder teilweise zu reproduzieren oder zu reproduzieren lassen.
    1.3. Dieses Recht umfasst unter anderem das ausschließliche Recht, das Werk zu bearbeiten oder zu übersetzen.
    1.4. Dieses Recht beinhaltet auch das ausschließliche Recht, die Genehmigung zur Vermietung oder Ausleihe des Werkes zu erteilen.
    1.5. Nach dem Tod des Autorin verbleibt das Urheberrecht 70 Jahre lang zugunsten der von ihm benannten Person oder, falls nicht, zugunsten seiner Erben
  2. Besondere Bestimmungen über die Werke der Graphik oder der bildenden Kunst
    2.1. Das Kunstwerk wird ohne besondere Einschränkung der immanenten Rechte des Erwerbers oder mit der Übertragung anderer Urheberrechte als dem Ausstellungsrecht gemäß Artikel 9 des Urheberrechtsgesetzes verkauft. Alle anderen moralischen und Vermögensrechte an der Urheberschaft, wie das Recht auf Darstellung, bleiben Eigentum des vorgenannten Künstlers. Dies sollte in den Verkaufsbedingungen eines weiteren Verkaufs des Kunstwerks angegeben werden.
    2.2. Zur Ausübung seiner Vermögensrechte muss der Autor einen angemessenen Zugang zu seinem Werk behalten. (Art.3 § 1 Des Urheberrechtsgesetzes)
    2.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird bei der Übertragung eines Werkes grafischer oder visueller Kunst auf den Käufer das Recht übertragen, das Werk als solches auszustellen, unter Umständen, die der Ehre oder dem Ruhm des Urhebers nicht ablenken; die übrigen Urheberrechte werden jedoch nicht übertragen. (Art. 9 des Urheberrechtsgesetzes)
    2.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, führt die Übertragung eines Werkes grafischer oder visueller Kunst zum Verbot, andere identische Kopien davon anzufertigen. (Art. 9 des Urheberrechtsgesetzes)
    2.5. Der Urheber oder Inhaber eines Porträts oder eine andere Person, die ein Porträt besitzt oder besitzt, hat nicht das Recht, es ohne Zustimmung der porträtierten Person oder für zwanzig Jahre nach seinem Tod ohne Zustimmung seiner Beauftragten zu reproduzieren oder die Öffentlichkeit zu informieren.
    2.6. Der Weiterverkauf eines Originalkunstwerks, an dem Akteure aus dem gewerblichen Kunsthandel als Verkäufer, Käufer oder Vermittler nach der ersten Übertragung des Urhebers beteiligt sind, schuldet dem Verkäufer ein unveräußerliches Folgerecht, berechnet nach dem Wiederverkaufspreis, auf das auch im Voraus kein Verzicht verzichtet werden kann.
    2.7. Dieser Abschnitt bedeutet „Originalkunstwerk“, ein Werk der grafischen oder visuellen Kunst, wie Bilder, Collagen, Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Drucke, Lithographien, Skulpturen, Tapisserien, Keramikarbeiten, Glaswaren und Fotografien, soweit es sich um eine Schöpfung des Künstlers selbst oder um eine als Originalkunstwerk klassifizierte Kopie handelt.
    2.8. Kopien von Kunstwerken, die unter diesen Abschnitt fallen und vom Künstler selbst oder in limitierter Auflage vom Künstler selbst oder in seinem Auftrag angefertigt wurden, gelten als Originalkunstwerke im Sinne dieses Abschnitts. Solche Kopien sind vom Künstler in der Regel nummeriert, signiert oder anderweitig als authentisch gekennzeichnet.
    2.9. Das Folgerecht gilt jedoch nicht für einen Weiterverkauf, bei dem der Verkäufer das Werk weniger als drei Jahre vor dem Weiterverkauf direkt vom Künstler erhalten hat und der Weiterverkaufspreis nicht maximal 10.000 Euro beträgt. Die Beweislast für die Erfüllung dieser Bedingungen liegt beim Verkäufer.
    2.10. Durch die Nichtbeachtung des Urheberrechts kann sich der Inhaber des Kunstwerks sowohl zivil- als auch strafrechtlich verantworten.
  3. Ein Auftrag ist nur dann verbindlich, wenn er vom Autor ausdrücklich und schriftlich angenommen wurde. Eine Bestellung kann bis zu 8 Tage nach ihrer Aufgabe storniert werden. Geleistete Vorschüsse werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
  4. Die Kunstwerke sind innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist zu liefern. Kunstwerke bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kapitals, der Kosten und der Zinsen Eigentum des Urhebers. Die Risiken des Verlusts oder der Zerstörung des verkauften Kunstwerks gehen jedoch ab dem Zeitpunkt des Verkaufs des Kunstwerks vollständig zu Lasten des Käufers.
  5. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kunstwerke vom Urheber auf normale Weise am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit geliefert und installiert werden können, und somit unter anderem die Zugänglichkeit des Lieferorts zu gewährleisten. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, ist der Käufer verpflichtet, dem Autor alle Schäden, einschließlich Wartezeiten, Lager- und Konservierungskosten, zu erstatten.
  6. Der Käufer muss die gelieferten Kunstwerke unverzüglich prüfen. Etwaige Mängel sind dem Autor so schnell wie möglich, spätestens jedoch acht Kalendertage nach der Lieferung, per Einschreiben mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist haftet der Urheber nur für versteckte Mängel, die das Kunstwerk für den vorgesehenen Verwendungszweck untauglich machen, soweit der Urheber diese Mängel kannte oder kennen mußte. Der Käufer muss den Autor spätestens acht Kalendertage nach der Entdeckung des verborgenen Mangels per Einschreiben mit einer detaillierten Beschreibung des Mangels über dessen Existenz informieren. Beanstandungen wegen verborgener Mängel setzen die Zahlungsverpflichtung des Käufers nicht aus.
  7. Mit Ausnahme der im vorstehenden Artikel genannten Fälle haftet der Urheber nicht für Schäden, die sich direkt oder indirekt aus den von ihm gelieferten oder verkauften Kunstwerken ergeben, es sei denn, er hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Die Haftung des Urhebers übersteigt in keinem Fall den Rechnungswert der gelieferten Kunstwerke. In keinem Fall haftet der Autor für indirekte Schäden, wie z.B. Einkommensverluste, Vertragsverluste, Kapitalkosten, Ertragsminderungen oder sonstige Verluste oder Folgeschäden, die dem Käufer oder Dritten entstehen. Der Autor haftet nicht für das Verschulden seiner Mitarbeiter, auch nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im letzteren Fall wendet sich der Erwerber direkt an den Beauftragten.
  8. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Nichtzahlung des gesamten oder eines Teils des Preises erhöht sich der ausstehende Betrag von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um jährliche Zinsen in Höhe von 8 % und eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 %, mindestens jedoch um 40 EUR. Jede Nichtzahlung hat die Einforderbarkeit der ausstehenden Rechnungen zur Folge und berechtigt den Verkäufer, nach Inverzugsetzung entweder künftige Lieferungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz.
  9. Kommt der Erwerber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Urheber nach Inverzugsetzung berechtigt, entweder seine Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Inverzugsetzung nicht innerhalb von acht Arbeitstagen Folge geleistet wird, unbeschadet seines Rechts, Schadensersatz zu verlangen.
  10. Alle unsere Verträge unterliegen dem belgischen Recht, einschließlich der Gesetze vom 10. und 19. April 2014, mit denen das Buch XI „Geistiges Eigentum“ in das Wirtschaftsgesetzbuch eingefügt wurde und mit denen spezifische Bestimmungen zu Buch XI in die Bücher I, XV und XVII desselben Gesetzbuchs eingefügt wurden.
  11. Die Gerichte von Turnhout (Belgien) sind allein zuständig für alle Streitigkeiten und Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen.
  12. Sprache: Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes sind ausschließlich in niederländischer Sprache auszulegen und zu interpretieren. Alle Mitteilungen und der gesamte Schriftverkehr sind ausschließlich in dieser Sprache abzufassen.

Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes wurden zuletzt am 17. März 2019 aktualisiert.

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