{"id":7559,"date":"2020-01-20T21:34:01","date_gmt":"2020-01-20T20:34:01","guid":{"rendered":"https:\/\/anitafleerackers.be\/copyright\/"},"modified":"2024-01-26T11:24:03","modified_gmt":"2024-01-26T10:24:03","slug":"copyright","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/anitafleerackers.be\/de\/allgemeine-geschaftsbedingungen-der-website\/copyright\/","title":{"rendered":"Copyright"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-auteursrecht\">Copyright<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Allgemeine<br\/>  1.1. Definitionen:<br\/>  1.1.1. Autorin: Anita Fleerackers, in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen als &#8222;Autorin&#8220; weiter erw\u00e4hnt.<br\/>  1.2. Nur der Autor eines Literatur- oder Kunstwerks hat das Recht, es in irgendeiner Weise oder in irgendeiner Form, direkt oder indirekt, vor\u00fcbergehend oder nachhaltig, ganz oder teilweise zu reproduzieren oder zu reproduzieren lassen.<br\/>  1.3. Dieses Recht umfasst unter anderem das ausschlie\u00dfliche Recht, das Werk zu bearbeiten oder zu \u00fcbersetzen.<br\/>  1.4. Dieses Recht beinhaltet auch das ausschlie\u00dfliche Recht, die Genehmigung zur Vermietung oder Ausleihe des Werkes zu erteilen.<br\/>  1.5. Nach dem Tod des Autorin verbleibt das Urheberrecht 70 Jahre lang zugunsten der von ihm benannten Person oder, falls nicht, zugunsten seiner Erben<\/li><li>Besondere Bestimmungen \u00fcber die Werke der Graphik oder der bildenden Kunst<br\/>  2.1. Das Kunstwerk wird ohne besondere Einschr\u00e4nkung der immanenten Rechte des Erwerbers oder mit der \u00dcbertragung anderer Urheberrechte als dem Ausstellungsrecht gem\u00e4\u00df Artikel 9 des Urheberrechtsgesetzes verkauft. Alle anderen moralischen und Verm\u00f6gensrechte an der Urheberschaft, wie das Recht auf Darstellung, bleiben Eigentum des vorgenannten K\u00fcnstlers. Dies sollte in den Verkaufsbedingungen eines weiteren Verkaufs des Kunstwerks angegeben werden.<br\/>  2.2. Zur Aus\u00fcbung seiner Verm\u00f6gensrechte muss der Autor einen angemessenen Zugang zu seinem Werk behalten. (Art.3 \u00a7 1 Des Urheberrechtsgesetzes)<br\/>  2.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird bei der \u00dcbertragung eines Werkes grafischer oder visueller Kunst auf den K\u00e4ufer das Recht \u00fcbertragen, das Werk als solches auszustellen, unter Umst\u00e4nden, die der Ehre oder dem Ruhm des Urhebers nicht ablenken; die \u00fcbrigen Urheberrechte werden jedoch nicht \u00fcbertragen. (Art. 9 des Urheberrechtsgesetzes)<br\/>  2.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, f\u00fchrt die \u00dcbertragung eines Werkes grafischer oder visueller Kunst zum Verbot, andere identische Kopien davon anzufertigen. (Art. 9 des Urheberrechtsgesetzes)<br\/>  2.5. Der Urheber oder Inhaber eines Portr\u00e4ts oder eine andere Person, die ein Portr\u00e4t besitzt oder besitzt, hat nicht das Recht, es ohne Zustimmung der portr\u00e4tierten Person oder f\u00fcr zwanzig Jahre nach seinem Tod ohne Zustimmung seiner Beauftragten zu reproduzieren oder die \u00d6ffentlichkeit zu informieren.<br\/>  2.6. Der Weiterverkauf eines Originalkunstwerks, an dem Akteure aus dem gewerblichen Kunsthandel als Verk\u00e4ufer, K\u00e4ufer oder Vermittler nach der ersten \u00dcbertragung des Urhebers beteiligt sind, schuldet dem Verk\u00e4ufer ein unver\u00e4u\u00dferliches Folgerecht, berechnet nach dem Wiederverkaufspreis, auf das auch im Voraus kein Verzicht verzichtet werden kann.<br\/>  2.7. Dieser Abschnitt bedeutet &#8222;Originalkunstwerk&#8220;, ein Werk der grafischen oder visuellen Kunst, wie Bilder, Collagen, Gem\u00e4lde, Zeichnungen, Stiche, Drucke, Lithographien, Skulpturen, Tapisserien, Keramikarbeiten, Glaswaren und Fotografien, soweit es sich um eine Sch\u00f6pfung des K\u00fcnstlers selbst oder um eine als Originalkunstwerk klassifizierte Kopie handelt.<br\/>  2.8. Kopien von Kunstwerken, die unter diesen Abschnitt fallen und vom K\u00fcnstler selbst oder in limitierter Auflage vom K\u00fcnstler selbst oder in seinem Auftrag angefertigt wurden, gelten als Originalkunstwerke im Sinne dieses Abschnitts. Solche Kopien sind vom K\u00fcnstler in der Regel nummeriert, signiert oder anderweitig als authentisch gekennzeichnet.<br\/>  2.9. Das Folgerecht gilt jedoch nicht f\u00fcr einen Weiterverkauf, bei dem der Verk\u00e4ufer das Werk weniger als drei Jahre vor dem Weiterverkauf direkt vom K\u00fcnstler erhalten hat und der Weiterverkaufspreis nicht maximal 10.000 Euro betr\u00e4gt. Die Beweislast f\u00fcr die Erf\u00fcllung dieser Bedingungen liegt beim Verk\u00e4ufer.<br\/>  2.10. Durch die Nichtbeachtung des Urheberrechts kann sich der Inhaber des Kunstwerks sowohl zivil- als auch strafrechtlich verantworten.<\/li><li>Ein Auftrag ist nur dann verbindlich, wenn er vom Autor ausdr\u00fccklich und schriftlich angenommen wurde. Eine Bestellung kann bis zu 8 Tage nach ihrer Aufgabe storniert werden. Geleistete Vorsch\u00fcsse werden in diesem Fall nicht zur\u00fcckerstattet.<\/li><li>Die Kunstwerke sind innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist zu liefern. Kunstwerke bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung des Kapitals, der Kosten und der Zinsen Eigentum des Urhebers. Die Risiken des Verlusts oder der Zerst\u00f6rung des verkauften Kunstwerks gehen jedoch ab dem Zeitpunkt des Verkaufs des Kunstwerks vollst\u00e4ndig zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/li><li>Der K\u00e4ufer hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die Kunstwerke vom Urheber auf normale Weise am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit geliefert und installiert werden k\u00f6nnen, und somit unter anderem die Zug\u00e4nglichkeit des Lieferorts zu gew\u00e4hrleisten. Wird diese Bedingung nicht erf\u00fcllt, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, dem Autor alle Sch\u00e4den, einschlie\u00dflich Wartezeiten, Lager- und Konservierungskosten, zu erstatten. <\/li><li>Der K\u00e4ufer muss die gelieferten Kunstwerke unverz\u00fcglich pr\u00fcfen. Etwaige M\u00e4ngel sind dem Autor so schnell wie m\u00f6glich, sp\u00e4testens jedoch acht Kalendertage nach der Lieferung, per Einschreiben mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist haftet der Urheber nur f\u00fcr versteckte M\u00e4ngel, die das Kunstwerk f\u00fcr den vorgesehenen Verwendungszweck untauglich machen, soweit der Urheber diese M\u00e4ngel kannte oder kennen mu\u00dfte. Der K\u00e4ufer muss den Autor sp\u00e4testens acht Kalendertage nach der Entdeckung des verborgenen Mangels per Einschreiben mit einer detaillierten Beschreibung des Mangels \u00fcber dessen Existenz informieren. Beanstandungen wegen verborgener M\u00e4ngel setzen die Zahlungsverpflichtung des K\u00e4ufers nicht aus.<\/li><li>Mit Ausnahme der im vorstehenden Artikel genannten F\u00e4lle haftet der Urheber nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die sich direkt oder indirekt aus den von ihm gelieferten oder verkauften Kunstwerken ergeben, es sei denn, er hat grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich gehandelt. Die Haftung des Urhebers \u00fcbersteigt in keinem Fall den Rechnungswert der gelieferten Kunstwerke. In keinem Fall haftet der Autor f\u00fcr indirekte Sch\u00e4den, wie z.B. Einkommensverluste, Vertragsverluste, Kapitalkosten, Ertragsminderungen oder sonstige Verluste oder Folgesch\u00e4den, die dem K\u00e4ufer oder Dritten entstehen.  Der Autor haftet nicht f\u00fcr das Verschulden seiner Mitarbeiter, auch nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Im letzteren Fall wendet sich der Erwerber direkt an den Beauftragten.<\/li><li>Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Nichtzahlung des gesamten oder eines Teils des Preises erh\u00f6ht sich der ausstehende Betrag von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um j\u00e4hrliche Zinsen in H\u00f6he von 8 % und eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 10 %, mindestens jedoch um 40 EUR. Jede Nichtzahlung hat die Einforderbarkeit der ausstehenden Rechnungen zur Folge und berechtigt den Verk\u00e4ufer, nach Inverzugsetzung entweder k\u00fcnftige Lieferungen auszusetzen oder den Vertrag aufzul\u00f6sen, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz.<\/li><li>Kommt der Erwerber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Urheber nach Inverzugsetzung berechtigt, entweder seine Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzul\u00f6sen, wenn der Inverzugsetzung nicht innerhalb von acht Arbeitstagen Folge geleistet wird, unbeschadet seines Rechts, Schadensersatz zu verlangen.<\/li><li>Alle unsere Vertr\u00e4ge unterliegen dem belgischen Recht, einschlie\u00dflich der Gesetze vom 10. und 19. April 2014, mit denen das Buch XI &#8222;Geistiges Eigentum&#8220; in das Wirtschaftsgesetzbuch eingef\u00fcgt wurde und mit denen spezifische Bestimmungen zu Buch XI in die B\u00fccher I, XV und XVII desselben Gesetzbuchs eingef\u00fcgt wurden.<\/li><li>Die Gerichte von Turnhout (Belgien) sind allein zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Streitigkeiten und Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen.<\/li><li>Sprache: Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes sind ausschlie\u00dflich in niederl\u00e4ndischer Sprache auszulegen und zu interpretieren. Alle Mitteilungen und der gesamte Schriftverkehr sind ausschlie\u00dflich in dieser Sprache abzufassen.<\/li><\/ol>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes wurden zuletzt am 17. M\u00e4rz 2019 aktualisiert.<\/p>\n\n<div class=\"cmplz-terms-conditions\">[[cmplz-terms-conditions type=&#8220;terms-conditions&#8220;]]<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Copyright Allgemeine 1.1. Definitionen: 1.1.1. Autorin: Anita Fleerackers, in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen als &#8222;Autorin&#8220; weiter erw\u00e4hnt. 1.2. Nur der Autor eines Literatur- oder Kunstwerks hat das Recht, es in irgendeiner Weise oder in irgendeiner Form, direkt oder indirekt, vor\u00fcbergehend oder nachhaltig, ganz oder teilweise zu reproduzieren oder zu reproduzieren lassen. 1.3. 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